Tritt eine Urteilsunfähigkeit ein und ist kein Vorsorgeauftrag vorhanden, bestimmt seit der neuen Gesetzgebung vom 1.1.2013 die KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) eine Beistandschaft, die in den meisten Fällen eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Amtsbeistandschaft oder Sozialbehörde ist. Diese Beistandschaft der KESB bedeutet für Sie und Ihr Privat- und Geschäftsvermögen, dass künftig Personen Entscheide in Ihrem Namen treffen, welche nicht wissen wie Sie selbst entschieden hätten. Durch die Errichtung eines Vorsorgeauftrages können Sie anstelle dessen eine Person bestimmen, von welcher Sie Gewissheit haben, dass sie ausschliesslich in Ihrem Interesse handeln.
Ist die urteilsunfähige Person verheiratet oder lebt in einer eingetragenen Partnerschaft, wird dies im Gesetz durch das Vertretungsrecht geregelt. Das Vertretungsrecht beschränkt sich allerdings lediglich auf Rechtshandlungen, die zur Deckung alltäglicher Bedürfnisse nötig sind. Dazu gehören die Deckung des üblichen Unterhaltsbedarfswie sowie die ordentliche Verwaltung des Einkommens und der übrigen Vermögenswerte. Des Weiteren zählt das Öffnen und Erledigen von Post und Mailverkehr dazu.
Für alle übrigen ausserordentlichen Rechtshandlungen, wie z.B. den Verkauf des gemeinsam erworbenen Hauses, den Verkauf von Wertschriften oder die Anpassung der Anlagestrategie Ihres Vermögens benötigt es die Zustimmung der KESB. Laufende Vermögensverwaltungsverträge werden von der Behörde einer Prüfung unterzogen und können gegebenenfalls gekündigt und neu ausgeschrieben werden. Die Einholung der Zustimmung dauert meist sehr lange, weil die KESB schnell an ihre Kapazitätsgrenze stösst. Zeitnahe Entscheide in Bezug auf finanzielle oder geschäftliche Fragen sind nicht möglich.
Für den Fall, dass aufgrund eines Unfalls, einer schweren Erkrankung oder einer Altersschwäche eine Urteilsfähigkeit eintritt, lohnt es sich also, rechtzeitig Absicherungen zu treffen. Damit Sie wissen, dass die Entscheidungsträger Ihre Wünsche kennen und diese berücksichtigen können. Die swisspartners Wealth Management AG unterstützt Sie bei der Erstellung eines rechtsgültigen Vorsorgeauftrages.
Your Wealth at a Glance.