Impressum
Eigentümer der Website
swisspartners Group AG
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P.O. Box CH-8022 Zürich
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Redaktion, Design, Bildmaterial und Programmierung
swisspartners Group AG
Fotos
Karin Bischof Photography
Konzeption und Design
c&h konzepte werbeagentur ag, Solothurn
Entwicklung und Programmierung
seerow gmbh, Solothurn
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Rechtliche Hinweise
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Mitwirkungspolitik
Die swisspartners AG mit Sitz in Vaduz (nachfolgend «die Gesellschaft») fällt unter den Begriff «Vermögensverwalter» nach Art. 367a Ziff. 3 des liechtensteinischen Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) und hat daher ihre Mitwirkungspolitik im Sinne von Art. 367h PGR zu beschreiben. Offenlegung nach Art. 367k-PGR
- Die Gesellschaft übt ohne Auftrag ihrer Kundinnen und Kunden keine Aktionärsrechte für ihre Kundinnen und Kunden aus, die auf einer Mitwirkung in den Gesellschaften basieren, in welche das Unternehmen Kundengelder im Rahmen von Vermögensverwaltungsmandaten investiert hat. Entsprechend werden keine in Bezug auf die Generalversammlungen von Aktiengesellschaften bezogenen Rechte wahrgenommen. Das Recht auf einen Gewinnanteil sowie auf Bezugsrechte werden in Rücksprache mit den Kundinnen und Kunden wahrgenommen.
- Ein ausführliches Auswahl- und Monitoringverfahren stellt die Basis für Investitionen in Aktienmärkte dar. Die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Aktiengesellschaften erfolgt durch die Kenntnisnahme der gesetzlich angeordneten Berichterstattung in Finanzberichten sowie möglichen Adhoc-Mitteilungen.
- Ein Meinungsaustausch mit den Gesellschaftsorganen und den Interessenträgern der Aktiengesellschaften findet grundsätzlich nicht statt.
- Eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären oder anderen einschlägigen Interessenträgern der Gesellschaft findet grundsätzlich nicht statt, da die Anteile am Grundkapital der jeweiligen Aktiengesellschaft als nicht wesentlich eingestuft werden.
- Die internen Weisungen der Gesellschaft stellen sicher, dass Interessekonflikte vermieden werden und bei Auftreten von Interessenkonflikten eine Offenlegung gegenüber den betroffenen Personen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und eine Abklärung des weiteren Vorgehens mit denselben erfolgt.
- Eine jährliche Veröffentlichung über die Umsetzung der Mitwirkungspolitik erfolgt nicht, weil eine entsprechende Rechtewahrnehmung nicht erfolgt.
- Eine Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens erfolgt nicht, weil eine Teilnahme an Abstimmungen nicht erfolgt.
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