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Financial Planning: Rente oder Kapital - swisspartners – The art of finance

Rente oder Kapital

Ein angehender Pensionär hat so einige offene Fragen, welche er zu beantworten hat. Eine der wesentlichsten und konsequenzenreichsten ist dabei sicherlich die Bezugsform der Pensionskassenguthaben. So hat ein Pensionskassenversicherter bei den meisten Pensionskassen die Wahlmöglichkeit, ob er sein jahrelang angespartes Guthaben in Form einer wiederkehrenden und lebenslänglichen Rente oder aber teilweise bzw. sogar ganz in einer einmaligen Kapitalleistung beziehen möchte.

Diese Entscheidung ist insbesondere sehr wichtig, da sie lediglich einmal gefällt werden kann und deren Ausgang die Weichen für die ganze finanzielle Zukunft stellt.

Der Rentenbezüger hat den grossen Vorteil, dass er sich um nichts kümmern muss. Er bekommt ab dem Pensionierungszeitpunkt eine lebenslange, monatliche oder vierteljährliche Rente ausbezahlt und kann sich daran budgettechnisch orientieren. Ist der Rentner verheiratet oder in Partnerschaft, so wird nach dessen Ableben auch noch eine Witwen- bzw. Witwer- oder Lebenspartnerrente ausbezahlt. Bei einem Kapitalbezug, auch teilweise, wird die periodische Rentenleistung kleiner oder fällt gar komplett weg. Nun ist der Pensionär in der Pflicht, haushälterisch mit seinem Vermögen umzugehen und auch die Bewirtschaftung der Gelder obliegt nun mindestens teilweise seinen Entscheidungen.

Nun gibt es allerdings noch jede Menge weiterer Punkte, welche beachtet werden müssen. Der Rentenbezüger wird seine komplette Pensionskassenrente im Einkommen zu versteuern haben. Hinzu kommen die AHV-Renten, allenfalls Eigenmietwerte oder sonstige Mieterträge sowie Vermögenserträge. Auf der Abzugsseite fallen hingegen viele gewohnte Abzüge wie Berufsauslagen, Doppelverdienerabzug wie auch solche für 2. & 3. Säule a weg. So kann es durchaus vorkommen, dass die Steuerbelastung unwesentlich kleiner ist wie als Erwerbstätiger, die Einnahmen jedoch deutlich gesunken sind.

Der teilweise oder komplette Kapitalbezug wird mit der sogenannten Kapitalauszahlungssteuer besteuert. Diese ist eine einmalige, gesonderte Steuerbelastung, welche deutlich geringer ist als die Einkommenssteuer. Hier sind die kantonalen Steuerunterschiede gewaltig. So werden die Auszahlungsbeträge ebenfalls progressiv besteuert, jedoch liegen die Steuersätze zwischen rund 5% bis fast 30%, wobei hier der Kanton Zürich die höchsten Steuersätze hat.

Somit wird deutlich, dass die Steuerbetrachtung unbedingt ganzheitlich betrachtet werden muss. Welche Optimierungen lassen sich bereits planerisch vor der Erwerbsaufgabe realisieren, was ist langfristig zu beachten. Hier spielt natürlich der eigene Wohnkanton eine grosse Rolle. Eventuell ist auf den Pensionierungszeitpunkt auch ein Wohnungswechsel angedacht, so dass die steuerliche Belastung gegebenenfalls mitberücksichtigt werden kann.

Neben den steuerlichen Themen gibt es aber auch noch eine Vielzahl von weiteren Kriterien. Die persönliche Lebenssituation ist dabei eine der wesentlichsten. Gibt es grössere Altersunterschiede bei den Ehepartnern? Ist eine Auswanderung eine Option? Wie sieht es mit dem persönlichen Gesundheitszustand aus? Hat die betroffene Person bereits Erfahrungen mit grösseren freien Vermögen sammeln können? Welche Nachlassregelungen hat die Person bereits getroffen bzw. gibt es Nachkommen?

Wir sehen also, die Pauschallösung gibt es nicht. Jedermann sollte sich rechtzeitig individuell und vor allem unabhängig beraten lassen.

Geschrieben von:
Konstantin Wyser | Partner

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