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Undenkbares vermehrt ins Kalkül ziehen - swisspartners – The art of finance

Undenkbares vermehrt ins Kalkül ziehen

Folgt Schottland dem Beispiel und tritt aus dem Königreich aus? Spanien wählt und kommt doch nicht weiter.

Brexit

Die Europäische Union (EU), ist angezählt; das Vereinigte Königreich – die zweitgrösste Volkswirtschaft – will austreten. Um diesen Tabubruch (es wäre der erste Austritt eines Mitgliedstaates) nicht salonfähig zu machen, will die EU relativ schnell und hart mit dem Abtrünnigen verhandeln. Einen Sonderstatus Schweiz als Nichtmitglied bei der wichtigen Frage der Zuwanderung (Freizügigkeit) rückt unter diesen Umständen in den Bereich der Illusionen. Die Schweizer Politik muss einsehen, dass ihre Verhandlungsposition noch nie so schlecht war wie heute. Das politisch brisante Dossier „Zuwanderungsinitiative“ nimmt durch den Wahlausgang in England einen völlig neuen Stellenwert ein. Die durch den Brexit ausgelösten Währungsturbulenzen haben ausserdem einen direkten Einfluss auf die Politik der Schweizerischen Nationalbank (SNB; dazu mehr unter Währungen und Zinsen).

Die Brexitabstimmung zeigt, dass man auch Undenkbares ins Kalkül ziehen sollte. So ist nicht auszuschliessen, dass die USA am Ende doch noch Donald Trump als Präsidenten wählen.

Schexit?

Um sich der möglichen Auswirkungen von Brexit auf der britischen Insel bewusst zu werden, muss man sich deren Zusammensetzung vor Augen führen. Das Vereinigte Königreich (United Kingdom, UK) besteht aus England, Wales, Schottland und Nordirland. Diese Länder sind – als Mitglieder von UK – Mitglieder der EU und haben das britische Pfund als Währung behalten. Irland, als südlicher Nachbar Nordirlands, ist nicht Mitglied des Vereinigten Königreichs, aber seit 1973 Mitglied der EU. Irland hat den Euro als Währung und ist vom Abstimmungsausgang nicht direkt betroffen. Indirekt könnte jedoch der Konflikt innerhalb von UK auch Auswirkungen auf Irland haben. Die Stimmbürger Schottlands haben sich klar gegen den Brexit entschieden, müssen sich jedoch dem Entscheid des Vereinigten Königreichs beugen und dem Austritt folgen. Es sei denn – und diese Möglichkeit nimmt in Schottland Realität an – sie bleiben in der EU und verlassen dafür UK. Sie hätten danach einen ähnlichen Status wie die Iren.

Wut auf Brüssel

Die Sparbefehle aus Brüssel und die Flüchtlingswellen aus den Kriegsgebieten bestimmen die politische Landschaft der EU. Frankreich (mit Marine Le Pen), Holland (Geert Wilders), Ungarn (Viktor Orban) und vielleicht künftig auch England (Boris Johnson) rutschen immer mehr ins rechte Lager und schotten ihr Land nach aussen ab. Bei den finanzschwachen Peripherieländern der EU (Spanien, Portugal, Griechenland) ist der Trend genau umgekehrt. Aus Wut auf Brüssel und dessen Spardiktat wählen die Bürger ultralinke Parteien. So hat Ende Juni Spanien zum zweiten Mal innert eines halben Jahres gewählt. Mit der erst 2014 gegründeten Protestpartei Podemos entwickelte sich eine Jungpartei mittlerweile zur drittstärksten Fraktion in der spanischen Politik, knapp hinter den Sozialdemokraten. Da die jetzige Regierungspartei – entgegen den Prognosen – immer noch stärkste Partei ist, benötigt es vielleicht noch einen dritten Wahlgang. Die Neuwahlen wurden erzwungen, nachdem sich die im Dezember gewählten Parteien nicht auf eine Regierungsbildung einigen konnten. Die Wähler erhoffen sich von Podemos ein hartes Vorgehen gegen die rigiden Sparbefehle aus Brüssel.

Während der Linksrutsch im Süden Europas erklärbar ist, droht nun auch in Deutschland die eingespielte grosse Koalition zu platzen. Die Sozialdemokraten wittern ihre Chance und bringen eine neue Koalition mit den Grünen und der Linkspartei ins Spiel. Droht etwa auch hier Undenkbares? Dass die gesamte deutsche Regierung dereinst aus linken Politikern bestehen wird?

Standort Schweiz bleibt attraktiv

Soweit muss es allerdings nicht kommen, damit der Standort Schweiz attraktiv bleibt. Grund dafür sind auch nicht unbedingt die Steuerprivilegien der in der Schweiz domizilierten Firmen (Holdingprinzip etc.), die gerne an den Pranger gestellt werden. Der Ursprung solcher Phänomene liegt meist woanders. So musste sich beispielsweise in Deutschland das Bundesverfassungsgericht mit der Erbschaftssteuerpraxis bei der Vererbung von Firmen befassen, die meist einen gewissen Rabatt erhalten. Der Drang nach Gleichstellung führt nun dazu, dass die Erben von grossen Firmenvermögen massiv mehr belastet werden. Eine daraus möglicherweise entstehende Verlagerung der Firmensitze hat ihren Ursprung also in der Verschlechterung des bisherigen Steuerdomizils und hat nicht in erster Linie mit den Privilegien der Schweiz oder anderen flexibleren Staaten zu tun. Dass ein Firmengründer eine Substanzsteuer zu Lasten seiner Firma bei der Weitergabe an seine Erben vermeiden möchte, kann man ihm nicht vorwerfen.

 

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