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Trust & Corporate Services: Änderungen GWG: Bedeutung für die Trust-Industrie in der Schweiz - swisspartners – The art of finance

Änderungen GWG: Bedeutung für die Trust-Industrie in der Schweizterinnen und Beratern» unter das GwG

Am 1. Juni 2018 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur «Änderung des Bundesgesetzes über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung» eröffnet.

Die Vernehmlassung läuft noch bis zum 21. September 2018 und es ist durchaus denkbar, dass bis zur Verabschiedung des Gesetzes noch einige Änderungen einfliessen werden. Es lassen sich jedoch bereits heute mit ziemlicher Sicherheit die Zielrichtung und die Eckpunkte des neuen Gesetzes benennen.

Zielrichtung: Das primäre Ziel des Bundesrates ist der Schutz und die Stärkung der Integrität des Finanzplatzes Schweiz im internationalen Kontext. Die Financial Action Task Force («FATF») hatte 2016 in ihrem vierten Länderbericht über die Schweiz diverse Empfehlungen abgegeben, die nun ins neue Geldwäschereigesetz («GwG») eingeflossen sind.

Eckpunkte des neuen GwG: Die Neuerungen im GwG umfassen vier Bereiche:

  1. Anwälte, Notare, Buchhalter und sonstige Berater fallen neu unter das GwG.
  2. Kundeninformationen müssen neu mit einem risikobasierten Ansatz periodisch überprüft werden.
  3. Vereine, die vor allem Geld für Projekte im Ausland sammeln und ins Ausland zahlen, werden neu ähnlichen Transparenzvorschriften wie andere juristische Personen unterliegen, d.h. unter anderem der Eintragung ins Handelsregister und der Führung eines Mitgliederverzeichnisses.
  4. Senkung des Schwellenwertes für den Edelmetall- und Edelsteinhandel von CHF 100’000 auf neu CHF 15’000. Zudem eine Bewilligungspflicht für den Ankauf von Altedelmetallen.

Aus unserer Perspektive als SRO-regulierter Finanzintermediär sind die beiden ersten Punkte relevant. Sie werden im Folgenden eingehender vorgestellt und kommentiert.

  1. Unterstellung von «Beraterinnen und Beratern» unter das GwG:

Neben Finanzintermediären und Wertschriftenhändlern werden in Zukunft auch «Berater und Beraterinnen» unter das GwG fallen. Diese Kategorie umfasst Personen, welche Kunden im Zusammenhang mit Trust- und Gesellschaftsstrukturen beraten, sowie solche Strukturen aufsetzen und führen und allenfalls Finanzmittel dazu beschaffen. Neu fallen unter das GwG auch explizit der Kauf und Verkauf von Geschäftseinheiten und Immobilien sowie treuhänderische Dienste wie die Zurverfügungstellung von Adressen für Sitzgesellschaften und von «nominee shareholders». Dies betrifft vor allem Anwälte, Notare, juristische Berater, Buchhalter und ähnliche Berufsgruppen.

Allerdings geht das neue GwG nicht so weit wie zum Beispiel dasjenige in Grossbritannien. So wird in der Schweiz keine Anzeigepflicht bestehen. Sollte ein Berater wissen oder den begründeten Verdacht haben, dass ein Mandant über eine Rechtsstruktur Geld wäscht oder Terrorismus finanziert oder die Tätigkeiten mit einer kriminellen Organisation verbunden sind, muss der Berater lediglich das Mandat niederlegen. Erst mit der zeitlichen Verzögerung über die Revisionsgesellschaft, die den Anwalt/Buchhalter prüfen wird, werden bestehende und allenfalls auch bereits beendete Kundenbeziehungen aufscheinen und über die Revisionsgesellschaft meldepflichtig. Ob diese Beschränkung im Hinblick auf die Entwicklung in anderen Ländern lange Bestand haben wird, mag bezweifelt werden.

  1. Umfassende, periodische, risikobasierte Prüfung von Kundenbeziehungen

Neu im GwG verankert ist die Pflicht, Kunden nicht nur bei Annahme des Mandats umfassend zu überprüfen, sondern die Prüfung periodisch zu wiederholen. Die Prüfpflicht bezieht sich nicht nur auf die Identifikation des sog. Wirtschaftlich Berechtigten, sondern auch auf die Hintergründe und den Zweck des Geschäfts. Die Pflicht zur periodischen Überprüfung der Aktualität der Kundeninformationen besteht für alle Geschäftsbeziehungen. Die Häufigkeit der Prüfung hängt von der Risikokategorisierung der Kundenbeziehung ab. Beziehungen mit ausländischen (Sitz-)Gesellschaften stellen kategorisch erhöhte Risiken dar. 

Kommentar: Die Ausweitung des GwG auf Anwälte, Notare, Buchhalter etc. ist eine wesentliche und wichtige Änderung, die spürbare Auswirkungen auf den betroffenen Personenkreis haben wird. Aus unserer Erfahrung als SRO- regulierter Finanzintermediär kann ich vorhersagen, dass die Unterstellung unter das GwG für die betroffenen Berufsgruppen massive finanzielle, personelle und zeitliche Aufwendungen mit sich führen wird.  Für die «Beraterinnen und Berater», also Anwälte, Notare, juristische Berater, Buchhalter etc., sind diese Pflichten neu und werden, je nach Grösse des Beratungsunternehmens, auch die Notwendigkeit zur Beschaffung von teuren Datenbanksystemen und geschultem Personal mit sich bringen.

Des Weiteren wird von den betroffenen «Beratern» zum Teil eine geänderte Berufsethik abverlangt. Wenn bisher ein Berater davon ausgegangen sein mag, dass ihn die Geschäfte des Kunden ausserhalb seines engen Mandats nichts angehen, dann ist dies bald vorbei. Berater werden eine völlig neue, schwerwiegende Verantwortung im Rahmen des GwG tragen müssen.

swisspartners Marcuard Heritage nun offizieller STEP employer

Mit grosser Freude und Stolz möchten wir verkünden, dass die swisspartners Marcuard Heritage AG nun offizieller STEP Employer Partner der STEP (“The Society of Trust and Estate Practitioners”) ist. Damit verbunden ist die Anerkennung und Einhaltung durch STEP vorgegebenen Standards sowie die bestmögliche Unterstützung der Studierenden zur Erlangung der Mitgliedschaft von STEP.

Geschrieben von:
Christian Rockstroh | Partner

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