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BREXIT und die Auswirkungen auf die bilateralen Beziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich (UK) und der Schweiz – Übergangsphase, und was kommt danach?

BREXIT in Kürze

Im Juni 2016 hat sich das britische Volk mit einer knappen Mehrheit (51.9%) für den Austritt aus der Europäischen Union (EU) ausgesprochen. An diesem Tag wurde eine Entscheidung gefällt, und – wie die Geschichte oft gezeigt hat – hatte niemand wirklich eine Wegleitung für das «DANACH». Wie es hingegen der Schriftsteller Franz Kafka ausdrücken würde: «Wege entstehen dadurch, dass wir sie gehen». Das Vereinigte Königreich (United Kingdom, UK) hat seinen Weg auf sich genommen und ist aus der EU ausgetreten.

Auf der Politbühne wird weiterhin viel geredet, diskutiert und verhandelt. Aber was bedeutet konkret der «British Exit» für die UK-Staatsbürger, die bereits in der Schweiz sind? Was gilt für UK-Staatsbürger, die erst nach 2021 in die Schweiz kommen? Dieser Artikel soll kurz die wichtigsten Auswirkungen einer weit-reichenden und historischen Neuregelung aufzeigen –
oder es zumindest versuchen, da zum jetzigen Zeitpunkt nicht alle Rechtsfragen geklärt sind.

Übergangsphase – Geltende Rechtslage bis zum 31. Dezember 2020

Die EU und das Vereinigte Königreich haben sich auf eine Übergangsphase ab dem Austritt bis zum 31. Dezember 2020 verständigt. Da die Beziehungen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich massgeblich auf den mit der EU abgeschlossenen bilateralen Abkommen beruhen, behalten diese ihre Gültigkeit in Bezug auf das Verhältnis Schweiz-UK bis Ende der Übergangsphase weiterhin bei. Mit anderen Worten: bis Ende 2020 gibt es keine kurzfristigen Änderungen und das geltende Recht ist weiterhin anwendbar. Die Übergangsphase ist verlängerbar um bis zu 1 – 2 Jahre.

Entsprechend gilt u.a. bis anhin das Freizügigkeitsabkommen (FZA) – wohl der bekannteste Vertrag unter den bilateralen Abkommen der Bilateralen – zwischen der Schweiz und der EU bis zum 31. Dezember 2020.

Rechtslage nach Ablauf der Übergangsphase, voraussichtlich ab dem 1. Januar 2021

Das bilaterale Abkommen zwischen der Schweiz und der EU wird grundsätzlich nicht mehr auf das Verhältnis Schweiz-UK anwendbar sein. Für die Schweiz ist das Vereinigte Königreich ein wichtiger Wirtschaftspartner. Folglich hat die Schweiz mit dem Vereinigten Königreich bereits neue Abkommen ausgearbeitet – weitere sollen folgen –, um die geltenden Rechte und Pflichten nach der Übergangsphase weitmöglichst zu gewährleisten und allenfalls sogar auszubauen.

Was gilt für UK-Staatsbürger, die bereits in der Schweiz sind?

Eines der wichtigsten Abkommen ist das bereits unterzeichnete «Abkommen über die Rechte der Bürgerinnen und Bürger infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union und des Wegfalls des Freizügigkeitsabkommens». Dieses regelt im Grundsatz die Beibehaltung der bereits erworbenen Rechte der beiden Staatsangehörigen, u.a. ihre bestehende Aufenthaltsrechte, welche sie gestützt auf das FZA erworben haben und beibehalten können. Das Abkommen tritt am 1. Januar 2021 in Kraft, sollte die Übergangsphase nicht verlängert werden – ansonsten danach.

Britische Staatsangehörige, die bis Ende Jahr über eine Aufenthaltsbewilligung verfügen, müssen grundsätzlich nichts unternehmen. Eine neue Aufenthaltsbewilligung wird allenfalls seitens der Behörden veranlasst oder spätestens bei Verlängerung ausgestellt. UK-Bürger werden neu biometrische Aufenthaltsbewilligungen in Kreditkartenformat erhalten.

Das Ziel des Abkommens ist es, dass sich betreffend die Sozialversicherungen möglichst wenig ändert und dass die bereits erworbenen Rechte resp. die Personen, welche schon im Schweizer Sozialsystem integriert sind, geschützt werden. Die Sozialversicherungsansprüche werden somit aufrechterhalten. Das heisst, dass die Beiträge an die Altersvorsorge oder die Arbeitslosenversicherung weiterhin anerkannt bleiben. Die vor dem 31.12.20 ausgestellten A1-Bescheinigungen über die anzuwendenden Rechtsvorschriften der sozialen Sicherheit bleiben ebenfalls gültig.

Ferner behalten die Berufsqualifikationen im jeweiligen Staat Ihre Wirkung. Wer noch in Ausbildung ist, sollte innerhalb einer 4-Jahresfrist die Ausbildung abschliessen, um von der gegenseitigen Anerkennung zu profitieren.

Der Familiennachzug bleibt unter Berücksichtigung einer 5-jährigen Frist weiterhin möglich. Danach wird der Familiennachzug gemäss dem Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) geregelt.

Staatsbürger des Vereinigten Königreiches bleiben als Touristen für den kurzfristigen Aufenthalt (höchstens 90 Tage je Zeitraum von 180 Tagen) von der Visumspflicht in der Schweiz befreit.

Welche Regeln gelten für UK-Staatsbürger, die erst ab 2021 in die Schweiz kommen?

Staatsbürger des Vereinigten Königreichs, die nach Ende dieses Jahres in die Schweiz immigrieren möchten, können sich nicht auf das oben erwähnte Abkommen berufen. Ab 2021 ist somit Folgendes zu berücksichtigen:

Schweizer Behörden können neu einen Strafregisterauszug von britischen Staatsbürgern verlangen, bevor sie eine neue Kurzaufenthalts-, Aufenthalts- oder Grenzgängerbewilligung ausstellen.

Die selbständig Erwerbenden und Unternehmen können bei Aufnahme neuer personenbezogener Dienstleistungserbringungen nicht mehr vom bevorzugten Marktzugang gemäss FZA (bis 90 Tage pro Kalenderjahr) profitieren. Grundsätzlich gelten die Bestimmungen im Rahmen des bestehenden Allgemeinen Abkommens über den Handel von Dienstleistungen (GATS) der WTO. Die bereits vor dem 31. Dezember 2020 angefangenen Dienstleistungen können weitergeführt werden.

Im Rahmen der «Mind the gap Plus»-Strategie führt die Schweiz Gespräche mit dem Vereinigten Königreich über ein zukünftiges Zuwanderungsregime. Ohne zusätzliches bilaterales Abkommen würde der sogenannte «Inländervorrang» auch für britische Arbeitnehmer gelten, und die Ausstellung von Aufenthaltsbewilligungen wäre darüber hinaus noch kontingentiert. Immerhin behält sich die Schweiz vor, separate Kontingente für Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs aussprechen zu können.

Neu wird das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) für die britischen Staatsbürger bei der Beurteilung von Straftaten angewandt. Ohne weitere Abkommen könnte dies bis zur Landesverweisung führen, sollte es zu einer Verurteilung kommen.

Künftige Regelungen bezüglich der Sozialversicherungen müssen noch festgelegt werden.

Erwerb von Immobilien in der Schweiz

Das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken (BewG oder «Lex Koller») sowie kantonale Vorschriften regeln den Kauf von Immobilien von sogenannten «Personen im Ausland». Aufgrund dieses Gesetzes wird der Erwerb von Wohnliegenschaften durch «Personen im Ausland» beschränkt, während der Erwerb von Geschäftsräumlichkeiten/Fabrikationsstätten nicht eingeschränkt ist.

Britische Staatsangehörige, die bereits heute ihren rechtlichen und tatsächlichen Wohnsitz in der Schweiz haben, sind den Schweizern gleichgestellt und gelten nicht als «Personen im Ausland» gemäss Lex Koller. Das heisst, sie sind für jeglichen Erwerb von Wohneigentum von der Bewilligungspflicht befreit. Diese Befreiung gilt gemäss dem bereits unterzeichneten Abkommen mit dem Vereinten Königreich als eines der wohlerworbenen Rechte und soll darum auch nach dem Brexit weiterhin Anwendung finden. Hierzu bedarf es allerdings einer spezifischen Abänderung der Lex Koller.

Britische Staatsbürger, welche erst nach dem Brexit in die Schweiz zuziehen, werden Drittstaatsangehörigen gleichgestellt und können mit der Aufenthaltsbewilligung B nur dann Wohneigentum erwerben, wenn dieses als Hauptwohnsitz dient. Erst mit der Niederlassungsbewilligung C können diese Personen sodann uneingeschränkt Immobilien erwerben.

Auch nach dem Brexit unterliegen britische Staatsangehörige, die im Ausland wohnen und keinen rechtmässigen oder tatsächlichen Wohnsitz in der Schweiz erworben haben, wie alle anderen im Ausland wohnhaften Ausländer, den Einschränkungen der Lex Koller mit Bezug auf den Erwerb von Zweit- oder Ferienwohnungen.

Fazit

Die Schweiz hat im Rahmen ihrer «Mind the gap»-Strategie die notwendigsten Grundpfeiler für die Beziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Schweiz für das «DANACH» gesetzt, unabhängig davon, wie der Brexit anfangs Jahr aussehen wird. Beide Staaten führen weiterhin Verhandlungen, um ihre Wirtschaftsinteressen zu wahren und nicht schlechter auszugestalten als vorher unter dem Dach der Abkommen mit der EU. Für UK-Bürger entsteht hier somit eine neue Kategorie von Ausländern, auf welche in weiten Teilen andere Bestimmungen anwendbar sind als auf Angehörige der EU/EFTA- und/oder Drittstaaten.

 

Ljiljana Weibel
Tax Advisor
ljiljana.weibel@swisspartners.com

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