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Insurance: Lebensversicherungen bleiben in Frankreich attraktiv - swisspartners – The art of finance

Lebensversicherungen bleiben in Frankreich attraktiv

Die Lebensversicherung ist seit einigen Jahren ein beliebtes Instrument der Erbschaftsplanung von Franzosen. Die kürzlich eingeführte «impôt sur la fortune immobilière» («IFI»; Steuer auf Immobilienvermögen) wird sich auf Lebensversicherungen auswirken, ohne deren wichtigsten Vorteile zu mindern.

Die kürzlich in Frankreich eingeführte Steuer auf Immobilienvermögen (IFI) betrifft zwar auch Lebensversicherungen. Diese bleiben aber weiterhin attraktiv für Erbschafts- und Nachfolgeplanungen.

Das französische Parlament hat am 31.12.2017 ein neues Finanzgesetz für 2018 verabschiedet, das zwei wesentliche Änderungen enthält, welche sich auf Lebensversicherungslösungen für in Frankreich steuerlich ansässige Personen auswirken.

Erstens, durch das Ersetzen der französischen Vermögenssteuer durch die Vermögenssteuer auf Immobilien, die direkt oder indirekt von einem Steuerpflichtigen gehalten werden (Impôt sur la Fortune Immobilière, IFI). Grundsätzlich bleiben Lebensversicherungspolicen von den neuen Regelungen zur Vermögenssteuer unberührt. Immobilienfonds und andere immobiliengebundene Anlagen, die innerhalb eines Lebensversicherungsportfolios gehalten werden, fallen jedoch in den Anwendungsbereich der neuen Steuerregelung. Ein genauer Blick auf die in einem solchen Portfolio gehaltenen Anlagen ist empfehlenswert, um die Vermögenswerte zu identifizieren, die von der neuen Steuer betroffen sein könnten. Für einen erfahrenen Anlageberater wird es nicht schwer sein, solche Anlagen zu identifizieren und in Zukunft zu vermeiden.

Zweitens, mit der Einführung einer globalen „Flat Tax“ bzw. Pauschalsteuer von 30% auf Einkommen und Kapitalgewinnen ab 1. Januar 2018. Bisher galt ein degressiver Einkommensteuersatz von 35% innerhalb der ersten vier Vertragsjahre, 15% für vier bis acht Jahre und 7,5% danach, zuzüglich 15,5% Sozialabgaben. Die neue Pauschalsteuer besteht aus zwei Komponenten: 12,8% Einkommensteuer (nach acht Jahren reduziert auf 7,5%) und 17,2% Sozialsteuer (Erhöhung um 1,7% gegenüber früheren allgemeinen Sozialbeiträgen). Die Pauschalsteuer gilt für Einkünfte aus Lebensversicherungen. Dies aber nur bei teilweisem oder vollständigem Rückkauf der Police. Das neue Finanzgesetz unterscheidet zudem zwischen Versicherungsprämien, die vor dem 26. September 2017 gezahlt wurden und somit weiterhin der bisherigen Steuerregelung unterliegen, und Prämien, die nach dem 27. September 2018 angelegt wurden und der neuen Pauschalsteuer von 30% unterliegen. Bei älteren Lebensversicherungsverträgen könnte ein Versicherungsnehmer also mit zwei unterschiedlichen Steuerregelungen konfrontiert werden!

Kommentar: Auch wenn sich die Besteuerung von Lebensversicherungsverträgen grundlegend geändert hat, ist der Effekt für in Frankreich ansässige Versicherungsnehmer minimal und in einigen Fällen vorteilhaft gegenüber dem bisherigen Steuersystem. Kurz gesagt, es erleichtert sowohl den Versicherungsnehmern als auch den französischen Steuerbehörden das Leben.

Ausblick: Lebensversicherungsstrategien bleiben ein leistungsfähiges Instrument für die Vermögensplanung, insbesondere für die Nachfolgeplanung. Die Erbschaftssteuer bleibt unberührt. Ist die versicherte Person zum Zeitpunkt der Auszahlung der Prämie an die Versicherungsgesellschaft unter 70 Jahre alt, erhalten die Begünstigten von Lebensversicherungen Leistungen, die wie folgt besteuert werden: zunächst EUR 152’500 erbschaftssteuerfrei pro Begünstigten und danach ein ermässigter Erbschaftssteuersatz von 20% für den Anteil bis zu EUR 700’000 und 31.25% für Beträge über EUR 700’000. Für alle Prämien, die nach Vollendung des 70. Lebensjahres gezahlt werden, werden die Leistungen aus einem Lebensversicherungsvertrag wie folgt besteuert: zunächst EUR 30’500 befreit von der Erbschaftssteuer für alle Begünstigten und Anwendung der allgemeinen Erbschaftssteuerregelung. Dies jedoch nur auf den Betrag der gezahlten Prämie, was bedeutet, dass Gewinne nicht besteuert werden.

Verglichen mit dem progressiven Erbschaftssteuersatz, der je nach Vermögenswert und familiärer Bindung an den Verstorbenen bis zu 60% betragen kann, gibt es keine bessere Alternative als Lebensversicherungsstrategien für Nachfolgeregelungen. Diese sind günstiger, einfacher und schneller!

Geschrieben von:
Stefan Cvorovic

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