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Financial Planning: Zum Thema «Mehr Transparenz in Ihrer Vorsorge» - swisspartners – The art of finance

Zum Thema «Mehr Transparenz in Ihrer Vorsorge»

Was sind 1e Pläne?

Seit dem 1. Januar 2006 können Vorsorgeeinrichtungen ihren Versicherten die Wahl aus einer Anzahl verschiedener Anlagestrategien anbieten. Diese Möglichkeit besteht allerdings lediglich im überobligatorischen Bereich der beruflichen Vorsorge und somit nur für Lohnbestandteile von derzeit über CHF 126 900. Solche Vorsorgepläne werden häufig «1e-Pläne» genannt, da sie auf der Verordnungsbestimmung Art. 1e BVV 2 beruhen. 1e-Pläne müssen in einer separaten Vorsorgeeinrichtung versichert werden, die ausschliesslich Lohnbestandteile von aktuell über CHF 126 900 abdeckt.

Welche Vorteile sprechen für 1e-Pläne?

Vorteile Arbeitnehmer:

Für den Arbeitnehmer bieten solche Pläne die Möglichkeit, für die eigenen Vorsorgegelder die Anlagestrategie innerhalb gewisser Bandbreiten nach eigenem Ermessen zu definieren und entsprechend zu partizipieren. Somit steigen die Mitbestimmung und die Eigenverantwortung deutlich. Zudem kann dadurch vermieden werden, dass infolge einer zu tiefen Verzinsung der Altersguthaben eine Quersubventionierung der Rentenbezüger erfolgt.

Vorteile Arbeitgeber:

Der Arbeitgeber kann innerhalb von 1e Plänen grundsätzlich das Anlagerisiko an den Arbeitnehmer übertragen. Somit resultiert eine Reduktion der Pensionskassenverpflichtungen wie auch der entsprechenden Risiken.

Fazit:

Für die meisten Arbeitnehmer in der Schweiz ist das Pensionskassenvermögen nebst dem Eigenheim der grösste Vermögensposten. Allerdings ist die Ausgestaltung für viele Versicherte eine «Black-Box», da viele nicht genau wissen, wie ihre Gelder angelegt sind. Aber selbst wenn die Anlagestruktur völlig transparent ist, hat der Angeschlossene keinerlei Mitspracherecht bezüglich der Anlagestrategie und dem eingegangenen Risiko. Dies ändert sich mit der Einführung einer 1e-Lösung deutlich. Innerhalb gewisser Bandbreiten kann das Risiko und somit auch der langfristig in Aussicht gestellte Anlageerfolg selber bestimmt werden.

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Geschrieben von:
Konstantin Wyser, Partner

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