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Financial Planning: US-Erbschaftssteuer kann auch Schweizer Bürger betreffen - swisspartners – The art of finance

US-Erbschaftssteuer kann auch Schweizer Bürger betreffen

Anfang August ging die Meldung umher, dass Apple als erste Unternehmung eine Marktkapitalisierung von über einer Billion hat, also mehr als 1000 Milliarden. Das ist das Resultat einer steigenden Apple Aktie, welche in den letzten drei Jahren etwa 80% zulegte. Auch beim Betrachten der Amerikanischen Börsenindizes wird schnell klar, dass diese eine deutlich bessere Performance erreichten, als die europäischen Pendants.

So liegt es für viele Anleger nahe, ebenfalls davon zu partizipieren und investieren ebenfalls in Apple, Coca Cola, Amex und so weiter. Was jedoch viele Anleger nicht wissen, ist die Problematik mit der US Erbschaftssteuer. Nicht US-Personen, welche in der Schweiz ansässig sind, können unter Umständen erbschaftssteuerpflichtig werden.

Betroffen sind Aktien von US Gesellschaften, Immobilien in den USA sowie teilweise US Anleihen und Anlagefonds von US Emittenten mit einem Gesamtvolumen von mehr als USD 60’000. Möglich macht dies ein Abkommen mit den USA aus dem Jahre 1951.

Folgende Berechnungsformel kommt dabei zur Anwendung:
US-Vermögenswerte x Freibetrag für US Personen* / Gesamtnachlassvermögen

Hat ein Anleger USD 2 Mio. in US Aktien bei einem gesamten Nachlassvermögen von USD 25 Mio., liegt der Freibetrag bei USD 896’000. Wird nun dieser Freibetrag von den US Anlagen von USD 2 Mio. abgezogen, so werden USD 1’104’000 besteuert. Bei einem mutmasslichen Steuersatz von 40% beträgt die Steuer somit knapp USD 450’000.

Damit der Freibetrag geltend gemacht werden kann, muss zusätzlich der gesamte Nachlass dem amerikanischen Fiskus offengelegt werden.

Grundsätzlich nicht von der US Erbschaftssteuer betroffen sind nicht US-Kollektivanlagen oder andere indirekt gehaltene US-Anlagen, welche beispielsweise mit strukturierten Produkten erreicht werden können. Damit gibt es für Anleger die Möglichkeit, trotzdem am US Aktienmarkt zu partizipieren, ohne Gefahr zu laufen, dass der eigene Nachlass hoch besteuert wird. Wichtig ist, dass der Einzelfall geprüft wird und eine massgeschneiderte Lösung umgesetzt werden kann.

*Der Freibetrag für US Personen wird jährlich inflationsbereinigt. Für das Jahr 2018 beträgt dieser USD 11’200’000

Geschrieben von:
Konstantin Wyser | Partner

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