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Aktuelles: Wachsendes Interesse an Vorsorgeauftrag und Nachlassregelung - swisspartners – The art of finance

Wachsendes Interesse an Vorsorgeauftrag und Nachlassregelung

Wer seine Urteilsfähigkeit verliert, riskiert, dass die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) von Gesetzes wegen einen ihm völlig unbekannten Beistand bestimmt. Dieser ist nicht mit den persönlichen Gepflogenheiten seiner Mandanten vertraut. Das kann gerade bei der Wahl von Pflegepersonal und Pflegeheimen oder beim Verkauf des geliebten Eigenheims an Aussenstehende frustrierend sein. Ausserdem muss der amtlich bestellte Beistand zum Teil strikte behördliche Bestimmungen anwenden, welche oft keine effiziente und auf die individuellen Bedürfnisse abgestellte Betreuung sicherstellen.

So muss beispielsweise die Vermögensverwaltung «mündelsicher» gestaltet werden. Im Klartext heisst dies, dass Anlagen mit höheren Risiken wie Aktien, liquidiert werden. Eine professionelle Portfoliostruktur mit langfristig attraktiven Performancechancen wird so angesichts der tiefen Zinsen verunmöglicht. Zudem müssen die Finanzvermögen auf Banken mit Staatsgarantie übertragen werden. Bewährte Anlage- und Vorsorgeberater, auf welche die Kunden jahrelang bauten, werden damit aus ihrem Mandat entlassen. Nicht einmal den Ehegatten ist es erlaubt, umfassende Vorsorge zu leisten. Sie dürfen nur die Deckung des laufenden Unterhalts sowie die alltäglichen Geldbezüge regeln. Alle übrigen ausserordentlichen Rechtshandlungen obliegen der Kesb, falls dies nicht vor Eintritt der Urteilsunfähigkeit anders bestimmt wurde.

Mit einem Vorsorgeauftrag und einer Nachlassregelung kann jedoch die Einmischung der Behörden in die Privatsphäre weitgehend vermieden und die Selbstbestimmung auch bei Verlust der Urteilsfähigkeit, der Gesundheit sowie über den Tod hinaus einigermassen gewahrt werden. Zwei Experten von swisspartners, Nathalie Schlösser, Legal Consultant, sowie Konstantin Wyser, Partner, gingen an einem Anlass vertieft auf die komplexe und vielschichtige Materie ein, stellten problematische Praxisbeispiele dar und präsentierten Lösungsansätze. Der Anlass stiess auf ein sehr hohes Interesse. Eine immer breitere Bevölkerung wird sich zunehmend bewusst, dass hier frühzeitiger und dringender Handlungsbedarf besteht.

Von Bedeutung ist, dass strenge Formvorschriften einzuhalten sind, um möglichst selber und ohne einschneidende behördliche Eingriffe über sein Schicksal in schwierigen Lebenssituationen sowie im Todesfall zu bestimmen. So muss der Vorsorgeauftrag, welcher die Personen- und Vermögenssorge regelt, handschriftlich erfolgen oder behördlich beurkundet werden.

Nathalie Schlösser und Konstantin Wyser stehen gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

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