Das neue Jahr bringt einige Änderungen im Bereich der Sozialversicherungen, Telearbeit, Lohnausweis und bei der Stellenmeldepflicht, die für die Lohnbuchhaltung und Personalplanung wichtig sind.
Hier haben wir die konkreten Änderungen zu folgenden Themen zusammengefasst:
in Kraft ab 1.1.2025
Bescheinigung bei unterjähriger Beendigung des Arbeitsverhältnisses für in Frankreich wohnhafte Arbeitnehmende ab 1.1.2025
Auf Verlangen des Arbeitnehmenden ist u.a. folgendes zu bescheinigen (DBG Art. 127 Abs. 3 und Quellensteuerverordnung, QStV Art. 5a):
Verständigungsvereinbarung verlängert bis 31.12.2025