Sich mit der eigenen Endlichkeit auseinanderzusetzen, fällt vielen Menschen schwer. Doch eine frühzeitige Nachlassplanung stärkt die eigene Selbstbestimmung und entlastet die Hinterbliebenen erheblich.
Patricia Stein, Juristin bei swisspartners, unterstützt Sie dabei, Licht in diesen komplexen Bereich zu bringen. Ihr Schwerpunkt liegt in der rechtlichen Beratung zur Nachlass- und Vorsorgeplanung – von der Erstellung massgeschneiderter Testamente, Ehe- und Erbverträge bis hin zu individuellen Vorsorgeaufträgen. Mit Fachwissen und Sorgfalt begleitet sie Sie bei der vorausschauenden Regelung Ihrer persönlichen und finanziellen Angelegenheiten.
Die gesellschaftlichen Veränderungen haben direkte Auswirkungen auf die Nachlassplanung. Besonders die rechtliche Absicherung von unverheirateten Paaren im Konkubinat sowie die wachsende Zahl von Patchwork-Familien stellen neue Herausforderungen dar.
Um sicherzustellen, dass die eigenen Wünsche respektiert und faire Lösungen für alle Beteiligten gefunden werden, ist eine frühzeitige und gut durchdachte Planung essenziell.
Ein Testament ist ein zentrales Instrument der Nachlassplanung. Es ermöglicht, den eigenen letzten Willen klar und verbindlich festzuhalten – etwa, dass die Partnerin oder der Partner im gemeinsamen Zuhause bleiben kann. Ein wesentlicher Unterschied zum Erbvertrag liegt in der Form der Erstellung: Während ein Testament eigenständig verfasst werden kann, ist ein Erbvertrag eine verbindliche Vereinbarung zwischen mindestens zwei Parteien.
Bei der Erstellung eines Testaments oder Erbvertrags gibt es einige entscheidende Aspekte zu beachten, darunter die gesetzlichen Formvorschriften und die Vermeidung von Pflichtteilsverletzungen. Besonders für Personen in einem Konkubinat ist es wichtig, sich mit den erbrechtlichen Besonderheiten auseinanderzusetzen, da ihnen kein gesetzlicher Erbteil zusteht. Eine vorausschauende Planung stellt sicher, dass die eigenen Wünsche rechtlich abgesichert sind und spätere Unsicherheiten vermieden werden.
Ein Vorsorgeauftrag ist ein essenzieller Bestandteil der persönlichen Vorsorgeplanung. Er bestimmt, wer im Falle einer Handlungsunfähigkeit die finanziellen, rechtlichen und persönlichen Angelegenheiten übernehmen darf – sei es bei Bankgeschäften, der Vermögensverwaltung oder in medizinischen Fragen. Auch für Ehepartner ist ein Vorsorgeauftrag sinnvoll, um klare Regelungen zu schaffen und zu verhindern, dass die KESB eingreifen muss. Ergänzend dazu ermöglicht eine Patientenverfügung, im Voraus festzulegen, welche medizinischen Massnahmen im Ernstfall ergriffen oder unterlassen werden sollen.
Eine vorausschauende Nachlassplanung bietet zahlreiche Vorteile. Sie stellt sicher, dass die eigenen Wünsche berücksichtigt werden und schützt die Hinterbliebenen vor rechtlichen Unsicherheiten. Durch klare Regelungen können potenzielle Konflikte vermieden und der Übergang des Vermögens nach individuellen Vorstellungen gestaltet werden.
Nachlassplanung ist ein wichtiger Schritt, um für Klarheit und Sicherheit zu sorgen. Möchten Sie mehr erfahren oder einen Termin vereinbaren? Kontaktieren Sie Patricia Stein direkt, damit Ihr Nachlass ganz nach Ihren individuellen Wünschen geregelt wird.