Ihr Domizil: Schweiz
Ihre Zielauswahl: Kapitalerhalt und Kapitalvermehrung, Steuerliche Optimierung, Vermögensnachfolge und Nachfolgeplanung, Auswanderung und Wohnsitzverlegung

 

Eigenschaften von Lebens- und Rentenversicherungen, Asset Protection

Kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen sind in der Schweiz wohl etablierte Instrumente der Kapitalvorsorge und der Vermögenskonservierung. Privat platzierte Versicherungsverträge bieten vermögenden Familien zudem bei fondsgebundenen Tarifen die Möglichkeit, durch die Festlegung und Änderung der dem Vertrag zugrunde liegenden Anlagestrategie Einfluss auf den Werterhalt und die langfristige Wertentwicklung des Familienvermögens zu nehmen.

Durch geeignete vertragsrechtliche Gestaltungen mit verschiedenen Versicherungsgesellschaften in unterschiedlichen Jurisdiktionen lässt sich auch ein hoher Schutz vor dem Zugriff Dritter in Pfändungs- und Insolvenzverfahren bei schweizerischen Gerichten (zum Beispiel bei unternehmerischen Haftungsrisiken oder Organhaftungsklagen) realisieren.

Attraktive steuerliche Eigenschaften von Versicherungsverträgen

Lebens- und Rentenversicherungsverträge werden anders behandelt als z.B. Bank- oder Immobilienvermögen. In der Schweiz gibt es zwar eine einmalige Versicherungssteuer in Höhe von 2,5%, jedoch unterliegen rückkauffähige Versicherungsverträge ohne laufende Kapitalausschüttungen lediglich der laufenden schweizerischen Vermögensbesteuerung. Ob und in welcher Höhe Einkommen-, Erbschafts- oder Schenkungsteuerzahlungen anfallen, hängt von Art und Anlass des Kapitalbezugs aus derartigen Verträgen sowie den Besonderheiten des kantonalen Steuerrechts ab. In vielen Fällen lassen sich durch Vertragsgestaltungen interessante einkommen-, schenkungs- oder erbschaftsteuerliche Effekte auch für grössere Familienvermögen realisieren. Privat platzierte Versicherungsverträge sind dabei nicht nur für Familien interessant, die in der Schweiz dem normalen Besteuerungsverfahren unterliegen, sondern auch für diejenigen, die die (gegebenenfalls modifizierte) Besteuerung nach dem Aufwand, die sogenannte Pauschalierung, gewählt haben.

swisspartners erarbeitet zusammen mit den steuerlichen und rechtlichen Beratern des Kunden in der Schweiz und anderen an der Vermögens- oder Familienkonstellation beteiligten Ländern geeignete Konzepte.

Vermögensnachfolge ausserhalb des Nachlasses

Leistungsansprüche aus Versicherungsverträgen liegen bei geeigneter Vertragsgestaltung nicht im Nachlass des Erblassers in der Schweiz. Eine Versicherungsgesellschaft kann Leistungen – im Gegensatz z.B. zu einer Bank – auch dann schon auszahlen, wenn keine amtliche Bescheinigung über den Nachlass vorliegt. Die sofortige Handlungsfähigkeit der Vermögensnachfolger nach Ableben des heutigen Vermögensinhabers ist somit gewährleistet.

Im Vermögensnachfolgefall unterliegen Leistungen aus Versicherungsverträgen in der Schweiz der Erbschafts- und (reduzierten) Einkommensteuerpflicht. Vermögensnachfolgegestaltungen mit privat platzieren Versicherungsverträgen sind besonders prüfenswert, wenn die Vermögensnachfolger im benachbarten EU-Ausland ansässig sind.

Steuervorteile bei Wegzug oder bei Familienmitgliedern im Ausland

Die Ausgestaltung von privat platzierten Versicherungsverträgen erfolgt in Abhängigkeit von den vertragsrechtlichen und steuerlichen Anforderungen in denjenigen Ländern, in denen die beteiligten Familienmitglieder zum Vertragsabschlusszeitpunkt und zum Leistungszeitpunkt steuerlich ansässig sind. Richtig ausgestaltete Verträge sind nicht nur in der Schweiz, sondern auch gleichzeitig in mehreren anderen Ländern steuerlich privilegiert. Ein wichtiger Aspekt der Gestaltung privat platzierter Versicherungsverträge liegt in der Reduzierung der Gesamtsteuerbelastung des gebundenen Vermögens bei geplanten Umzügen des Vermögensinhabers von der Schweiz in ein anderes Land oder bei Begünstigten ausserhalb der Schweiz.

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