Ihr Domizil: Schweiz
Ihre Zielauswahl:
Kapitalerhalt und Kapitalvermehrung, Steuerliche Optimierung, Vermögensnachfolge und Nachfolgeplanung, Auswanderung und Wohnsitzverlegung
Holdingstrukturen zur Aufteilung von wirtschaftlichem Eigentum und unternehmerischen Steuerungsfunktionen
Holdingstrukturen erleichtern die Übersicht und einheitliche Leitungsausübung bei umfassendem unternehmerischem Familienvermögen. Holdingstrukturen ermöglichen, dass wirtschaftliche Eigentumsrechte, unternehmerische Willensausübung und operative Steuerung eines Unternehmensverbundes auf unterschiedliche Personenkreise aufgeteilt werden. Leistungsfähige Holdingstrukturen mit geeignet strukturierten Gesellschafterrechten tragen somit zum langfristigen Kapitalerhalt des schweizerischen Familienvermögens, insbesondere bei der langfristigen Planung des Übergangs in die nächste Generation, bei.
Vorteile durch internationale Besteuerungsabkommen
Seit der Harmonisierung des europäischen Binnenmarktes bietet das internationale Steuerrecht interessante Strukturierungsmöglichkeiten für Unternehmensverbünde in schweizerischem Privatbesitz. Ein dichtes Netz von steuerrechtlichen Abkommen wie z.B. Doppelbesteuerungsabkommen oder die (mittelbare) Inanspruchnahme der sog. Mutter-Tochter-Richtlinie ermöglicht interessante Gestaltungsvarianten, die einer rein nationalen Gestaltung in der Schweiz verschlossen bleiben.
swisspartners erarbeitet zusammen mit den steuerlichen und rechtlichen Beratern des Kunden geeignete Konzepte.
Holding- und Stiftungsstrukturen zur Vermeidung des Zerfalls des Familienvermögens nach dem Generationswechsel
Beim Generationsübergang wird das wirtschaftliche Eigentum an unternehmerischem Vermögen meist auf mehrere Vermögensnachfolger aufgeteilt oder gemeinnützigen Zwecken zugewendet. Die unternehmerische Steuerung soll aber meist zu Lebzeiten beim heutigen Vermögensinhaber verbleiben und bei dessen Ableben an einen oder wenige Unternehmer-Nachfolger, die gegebenenfalls auch ausserhalb der Familie zu suchen sind, erfolgen. Holding- oder auch Stiftungsstrukturen verschiedener Länder ermöglichen diese Nachfolgeplanung und stellen eine generationsüberdauernde einheitliche Willensbildung über die Geschicke des schweizerischen Familienvermögens sicher.
