Ihr Domizil: Deutschland
Ihre Zielauswahl:
Kapitalerhalt und Kapitalvermehrung, Steuerliche Optimierung, Vermögensnachfolge und Nachfolgeplanung, Auswanderung und Wohnsitzverlegung
Eigenschaften von Lebens- und Rentenversicherungen, Asset Protection
Kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen sind in Deutschland wohl etablierte Instrumente der Kapitalvorsorge und der Vermögenskonservierung. Privat platzierte Versicherungsverträge bieten vermögenden Familien zudem die Möglichkeit, durch die Festlegung und Änderung der dem Vertrag zugrunde liegenden Anlagestrategie Einfluss auf den Werterhalt und die langfristige Wertentwicklung des Familienvermögens zu nehmen. Bei Versicherungsverträgen zu beachtende Grundsätze des Werterhaltes sind die fondsbasierte Vermögensstreuung auf verschiedene Anlageklassen (z.B. Aktien, festverzinsliche Wertpapiere oder Rohstoffe), die Vermeidung von Bonitätsrisiken bei Banken oder Finanzproduktemittenten und die Abdeckung zusätzlicher biometrischer Risiken, wie z.B. Todesfall- oder Langlebigkeitsrisiken.
Durch geeignete vertragsrechtliche Gestaltungen mit verschiedenen Versicherungsgesellschaften in unterschiedlichen Jurisdiktionen lässt sich auch ein hoher Schutz vor dem Zugriff Dritter in Pfändungs- und Insolvenzverfahren bei deutschen Gerichten (zum Beispiel bei unternehmerischen Haftungsrisiken oder Organhaftungsklagen) realisieren.
Attraktive steuerliche Eigenschaften von Versicherungsverträgen
Lebens- und Rentenversicherungsverträge werden anders behandelt als z.B. Bank- oder Immobilienvermögen. In Deutschland unterliegen Versicherungsverträge ohne laufende Kapitalausschüttungen keiner laufenden Einkommensbesteuerung. Ob und in welcher Höhe Steuerzahlungen anfallen, hängt von Art und Anlass des Kapitalbezugs aus derartigen Verträgen ab. In vielen Fällen lassen sich durch geschickte Vertragsgestaltungen interessante einkommen-, schenkungs- oder erbschaftsteuerliche Effekte auch für grössere Familienvermögen realisieren.
swisspartners erarbeitet zusammen mit den steuerlichen und rechtlichen Beratern des Kunden in Deutschland und anderen Ländern geeignete Konzepte.
Vermögensnachfolge ausserhalb des Nachlasses
Leistungsansprüche aus Versicherungsverträgen liegen bei geeigneter Vertragsgestaltung nicht im Nachlass des Erblassers. Hierdurch lassen sich mit einer geeigneten langfristigen Planung auch Vermögensnachfolgeszenarien umsetzen, die ausserhalb der gesetzlichen Erbfolge unter weitgehender Vermeidung von Pflichtteilsrechten vorgesehen sind. Eine Versicherungsgesellschaft kann Leistungen – im Gegensatz z.B. zu einer Bank – auch dann schon auszahlen, wenn kein Erbschein vorliegt. Die sofortige Handlungsfähigkeit der Vermögensnachfolger nach Ableben des heutigen Vermögensinhabers ist somit gewährleistet.
Im Vermögensnachfolgefall sind Leistungen aus Versicherungsverträgen in Deutschland zwar erbschaftsteuerpflichtig, können jedoch vollständig einkommensteuerfrei von den Vertretern der nächsten Generation vereinnahmt werden. Versicherungsverträge können daher sehr gut zur generationsübergreifenden Wertkonservierung verwendet werden.
Steuervorteile bei Wegzug oder bei Familienmitgliedern im Ausland
Die Ausgestaltung von privat platzierten Versicherungsverträgen erfolgt in Abhängigkeit von den vertragsrechtlichen und steuerlichen Anforderungen in denjenigen Ländern, in denen die beteiligten Familienmitglieder steuerlich ansässig sind. Richtig ausgestaltete Verträge sind nicht nur in Deutschland, sondern auch gleichzeitig in mehreren anderen Ländern nicht laufend steuerpflichtig. Ein wichtiger Aspekt der Gestaltung privat platzierter Versicherungsverträge liegt in der Reduzierung der Gesamtsteuerbelastung des gebundenen Vermögens bei geplanten Umzügen des Vermögensinhabers oder bei Begünstigten in verschiedenen Ansässigkeitsstaaten.
