Versicherungslösungen
Mit individuell konstruierten, privat platzierten Lebens- und Rentenversicherungen ermöglichen wir vermögenden Familien einen höchstmöglichen Vermögenserhalt.
Kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen sind steuerlich begünstigte Instrumente der Kapitalvorsorge und der Vermögenskonservierung. Mittels privat platzierter Versicherungsverträge begünstigen wir den Werterhalt und die langfristige Wertentwicklung des Familienvermögens. Dies erreichen wir durch die massgeschneiderte Konstruktion der dem Vertrag zugrunde liegenden Anlagestrategie, wobei folgende Grundsätze des Werterhalts beachtet werden:
- die fondsbasierte Vermögensstreuung auf verschiedene Anlageklassen (z.B. Aktien, festverzinsliche Wertpapiere oder Rohstoffe);
- die Vermeidung von Bonitätsrisiken bei Banken oder Finanzproduktemittenten;
- die Abdeckung zusätzlicher biometrischer Risiken, wie z.B. Todesfall- oder Langlebigkeitsrisiken.
Lebens- und Rentenversicherungen
In vielen Ländern werden Lebens- und Rentenversicherungsverträge (insbesondere jene ohne laufende Kapitalausschüttungen) gegenüber Bank- oder Immobilienvermögen steuerlich bevorteilt. Die Höhe der anfallenden Steuern hängt von Art und Anlass des Kapitalbezugs aus derartigen Verträgen ab. Oft lassen sich durch geschickte Vertragsgestaltungen interessante einkommen-, schenkung- oder erbschaftsteuerliche Effekte auch für grössere Familienvermögen realisieren.
Konstruktion der Versicherungsverträge
swisspartners gestaltet privat platzierte Versicherungsverträge mit Blick auf die vertragsrechtlichen und steuerlichen Anforderungen der Länder, in denen die beteiligten Familienmitglieder steuerlich ansässig sind. Unsere effizient gestalteten Verträge sind nicht nur im Wohnsitzland der Vermögensinhaber nicht laufend steuerpflichtig, sondern auch in mehreren anderen Ländern. Und auch die Reduktion der Gesamtsteuerbelastung des gebundenen Vermögens – oft ein weiteres wichtiges Ziel, besonders bei Wohnsitzwechseln – behalten wir ständig im Auge.
Erbrechtliche Aspekte
Leistungsansprüche aus Versicherungsverträgen fallen bei geeigneter Vertragsgestaltung nicht in den Nachlass des Erblassers. Hierdurch lassen sich mit einer langfristigen Planung auch Szenarien für die Vermögensnachfolge umsetzen, die ausserhalb der gesetzlichen Erbfolge unter weitgehender Vermeidung von Pflichtteilsrechten wirksam sind.
