Holdingstrukturen
Wir erleichtern Ihnen durch Holdingstrukturen die Übersicht, Kontrolle und einheitliche Leitung Ihres Familienvermögens. Wirtschaftliche Eigentumsrechte, unternehmerische Willensausübung und operative Steuerung eines Unternehmensverbundes können somit auf unterschiedliche Personenkreise aufgeteilt werden.
Leistungsfähige Holdingstrukturen mit geeignet strukturierten Gesellschafterrechten tragen zum langfristigen Kapitalerhalt des Familienvermögens bei, insbesondere bei der Übergangsplanung in die nächste Generation. swisspartners erarbeitet hierfür zusammen mit Ihren Steuer- und Rechtsberatern geeignete Konzepte.
Vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten
Seit der Harmonisierung des europäischen Binnenmarktes bietet das internationale Steuerrecht interessante Strukturierungsmöglichkeiten für Unternehmensverbünde in Privatbesitz. Ein dichtes Netz von steuerrechtlichen Abkommen zum Beispiel im Rahmen der Doppelbesteuerung oder die Inanspruchnahme der sogenannten Mutter-Tochter-Richtlinie ermöglicht interessante Gestaltungsvarianten, die über die Möglichkeiten in einem einzelnen Land hinausgehen.
Erfolgreiche Nachfolgeplanung durch Holdingstrukturen
Beim Generationsübergang wird das wirtschaftliche Eigentum am unternehmerischen Vermögen meist auf mehrere Vermögensnachfolger aufgeteilt oder gemeinnützigen Zwecken zugewendet. Die unternehmerische Steuerung hingegen soll zu Lebzeiten meist beim aktuellen Vermögensinhaber verbleiben und bei dessen Ableben an einen oder wenige Unternehmer-Nachfolger inner- oder ausserhalb der Familie übergehen. Holding- oder auch Stiftungstrukturen verschiedener Länder ermöglichen diese Nachfolgeplanung und stellen sicher, dass das Familienvermögen über Generationen hinweg erhalten und weiter aufgebaut werden kann.
