Ihr Domizil: Österreich
Ihre Zielauswahl:
Kapitalerhalt und Kapitalvermehrung, Steuerliche Optimierung, Vermögensnachfolge und Nachfolgeplanung, Auswanderung und Wohnsitzverlegung
Eigenschaften von Lebens- und Rentenversicherungen, Asset Protection
Kapitalbildende Lebensversicherungen sind in Österreich wohl etablierte Instrumente der Kapitalvorsorge und der Vermögenskonservierung. Privat platzierte Versicherungsverträge bieten vermögenden Familien zudem bei fondsgebundenen Tarifen die Möglichkeit, durch die Festlegung und Änderung der dem Vertrag zugrunde liegenden Anlagestrategie Einfluss auf den Werterhalt und die langfristige Wertentwicklung des Familienvermögens zu nehmen. Bei Versicherungsverträgen zu beachtende Grundsätze des Werterhaltes sind die Vermögensstreuung auf verschiedene Anlageklassen (z.B. Aktien, festverzinsliche Wertpapiere oder Rohstoffe), die Vermeidung von Bonitätsrisiken bei Banken oder Finanzproduktemittenten und die Abdeckung eines zusätzlichen Todesfallrisikos.
Durch geeignete vertragsrechtliche Gestaltungen mit verschiedenen Versicherungsgesellschaften in unterschiedlichen Jurisdiktionen lässt sich auch ein hoher Schutz vor dem Zugriff Dritter in Pfändungs- und Insolvenzverfahren bei österreichischen Gerichten (zum Beispiel bei unternehmerischen Haftungsrisiken oder Organhaftungsklagen) realisieren.
Attraktive steuerliche Eigenschaften von Versicherungsverträgen
Lebensversicherungsverträge werden anders behandelt als z.B. Bank- oder Immobilienvermögen. Für Versicherungsverträge ist zwar in der Regel eine österreichische Versicherungssteuer von 4% zu Vertragsbeginn geschuldet, jedoch werden Versicherungsverträge dann während der Laufzeit in Österreich nicht besteuert. Erlebensfallleistungen sind nach einer Mindestvertragslaufzeit von 10 Jahren, Todesfallleistungen stets einkommensteuerfrei. In vielen Fällen lassen sich insbesondere im internationalen Kontext durch Vertragsgestaltungen interessante steuerliche Effekte auch für grössere Familienvermögen realisieren.
swisspartners erarbeitet zusammen mit den steuerlichen und rechtlichen Beratern des Kunden in Österreich und anderen Ländern geeignete Konzepte.
Vermögensnachfolge ausserhalb des Nachlasses
Leistungsansprüche aus Versicherungsverträgen liegen bei geeigneter Vertragsgestaltung nicht im Nachlass des Erblassers.
Hierdurch lassen sich mit einer geeigneten langfristigen Planung auch Vermögensnachfolgeszenarien umsetzen, die ausserhalb der gesetzlichen Erbfolge unter weitgehender Vermeidung von Pflichtteilsrechten vorgesehen sind. Eine Versicherungsgesellschaft kann Leistungen – im Gegensatz z.B. zu einer Bank – auch dann schon auszahlen, wenn kein Erbschein vorliegt. Die sofortige Handlungsfähigkeit der Vermögensnachfolger nach Ableben des heutigen Vermögensinhabers ist somit gewährleistet.
Im Vermögensnachfolgefall sind Leistungen aus Versicherungsverträgen in Österreich nicht mehr erbschaftsteuerpflichtig, müssen jedoch dem österreichischen Finanzamt gemeldet werden. Versicherungsverträge können daher sehr gut zur generationsübergreifenden Wertkonservierung verwendet werden.
Steuervorteile bei Wegzug oder bei Familienmitgliedern im Ausland
Ein wichtiger Aspekt der Gestaltung privat platzierter Versicherungsverträge liegt in der Reduzierung der Gesamtsteuerbelastung des gebundenen Vermögens bei geplanten Umzügen des Vermögensinhabers oder bei Begünstigten in verschiedenen Ansässigkeitsstaaten. Richtig ausgestaltete Verträge sind nämlich nicht nur in Österreich, sondern auch gleichzeitig in mehreren anderen Ländern nicht laufend steuerpflichtig.
Privat platzierte Versicherungsverträge sind wegen der in Österreich unter bestimmten Voraussetzungen vorliegenden Einkommen- und Erbschaftssteuerfreiheit von Versicherungsleistungen besonders dann interessant, wenn die Vermögensnachfolger in Österreich ansässig sind oder eine Übersiedlung nach Österreich z.B. als Alterswohnsitz geplant ist. Bei Abschluss eines steuerbegünstigten Versicherungsvertrages noch vor dem Umzug nach Österreich ist die österreichische Versicherungssteuer von 4% nicht geschuldet.
